SLL Medien und Events - AGB zum Ticketverkauf/Locationordnung

 

1.  Der Weiterverkauf von Eintrittskarten unter Erhöhung der Ticketpreise ist untersagt. Der Erwerb von Eintrittskarten zum Weiterverkauf ist untersagt. Rückgabe-, Rückerstattungs- und Gewährleistungsansprüche gegen SLL bestehen nicht.


2.  Der Ordnungsdienst darf Personen - auch durch den Einsatz technischer Hilfsmittel - dahingehend untersuchen, ob sie aufgrund von Alkohol- oder Drogenkonsum oder wegen Mitführen von Waffen oder von gefährlichen pyrotechnischen Gegenständen ein Sicherheitsrisiko darstellen. Es ist untersagt die im Anhang genannten verbotenen Gegenstände mitzubringen. SLL ist in solchen Fällen berechtigt, den Zutritt zu der Veranstaltung zu verweigern. Betrunken stehende Personen haben keinen Zutritt. Zuschauer haben den auf der Eintrittskarte für die jeweilige Veranstaltung angegebenen Platz einzunehmen. Den Anweisungen des Ordnungsdienstes ist Folge zu leisten. Bei Verstößen kann die Karte eingeZusätzliche zogen sowie ein Platzverbot ausgesprochen werden. Das Mitbringen von Transparenten nur mit Genehmigung. Kommerzielle Nutzung ist untersagt.


3.  Das Mitbringen von Feuerwerkskörpern, Flaschen, Dosen, alkoholischen Getränken, Rauschmitteln und als Wurfgeschoss zu verwendenden Gegenständen ist verboten.

4.  Kein Ersatz bei Abbruch, Verlegung oder Verlust der Karte. Ermäßigte Karten oder VIP-Karten sind namensgebunden und eine entsprechende Berechtigung vorzuzeigen – Personalausweiskontrolle vor Ort. Rückgabe, Weitergabe an Dritte oder Umtausch sind ausgeschlossen.

5.  Wir weisen den Nutzer dieser Eintrittskarte ausdrücklich darauf hin, dass bei Veranstaltungen von SLL Medien und Events Film- und Fotoaufnahmen getätigt werden, die auch den Nutzer in erkennbarer Weise wiedergeben können. Mit dem Erwerb der Eintrittskarte und dem Eintritt erklärt sich der Nutzer mit der Aufzeichnung von Bildnissen auch seiner Person sowie deren inhaltlich, zeitlich und räumlich unbeschränkten Auswertung und Nutzung, insbesondere durch Film, Fernsehen und Video einverstanden.

6.  Wird die Durchführung der Veranstaltung aus Gründen unmöglich, die SLL nicht zu vertreten hat, so wird dem Käufer gegen Vorlage der erworbenen Eintrittskarte der Kartenpreis sowie die Vorverkaufsgebühr zurückerstattet. Bei Abbruch einer Veranstaltung bedingt durch höhere Gewalt hat der Kunde keinen Anspruch auf Rückerstattung. Bei verschuldeter Unmöglichkeit der Veranstaltungsdurchführung bleibt dem Käufer das Recht vorbehalten, weitergehenden Schadenersatz geltend zu machen.

7.  SLL haftet hinsichtlich des Vertrages über den Veranstaltungsbesuch für schuldhaft verursachte Schäden an Leben, Körper und Gesundheit unbeschränkt. Für Schäden an sonstigen Gütern gilt im vorgenannten Tätigkeitsfeld von SLL folgendes: SLL haftet bei Vorsatz im Umfang unbeschränkt oder bei grober Fahrlässigkeit ebenfalls unbeschränkt, wenn wesentliche Vertragspflichten verletzt werden. Bei grober Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden beschränkt, wenn nur unwesentliche Vertragspflichten verletzt wurden. In gleichem Umfang ist die Haftung begrenzt bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten haftet SLL nicht. Soweit die Haftung von SLL ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung der eingeschalteten Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. SLL haftet nicht für Störungen, die durch außerhalb ihres Einflussbereichs liegende Umstände verursacht werden. Dies gilt insbesondere für Beeinträchtigungen, die auf den Ausfall oder die Störung des Telefonkommunikationsnetzes und der Stromversorgung zurückzuführen sind.

8.  Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere dann, wenn ein Besucher auf dem Gelände Straftaten (z. B. Körperverletzungen, Diebstähle, Drogenhandel) begeht, ist SLL berechtigt, den Besucher von der Veranstaltung auszuschließen. Macht SLL von ihrem Ausschlussrecht Gebrauch, so verliert die Eintrittskarte ihre Wirksamkeit. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Kartenwertes ist ausgeschlossen. Den Anweisungen des Ordnungs­personals ist Folge zu leisten.

9.  Vor Eintritt in die Veranstaltungsstätte sind sperrige Gegenstände aller Art, Regenschirme, Wetterumhänge, nasse Bekleidungsstücke, sämtliche Arten von Rucksäcken und Tragegestellen sowie Taschen, die größer als DIN A4 (ca. 20x30 cm) sind, an der Garderobe abzugeben; in Zweifelsfällen bitten wir Sie, der Entscheidung des Aufsichtspersonals Folge zu leisten. Abgesperrte Bereiche und Podeste dürfen nicht betreten werden. Tiere haben keinen Zutritt.

10.  Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass die Besucher für alle durch ihr Verhalten entstandenen Schäden haften. Den Anweisungen des Aufsichtspersonals ist uneingeschränkt Folge zu leisten. Besuchern, die sich wiederholt nicht an die Besucherordnung und an die Anweisungen des Aufsichtspersonals halten, kann Hausverbot erteilt werden.

11.  Bei Verlassen des Veranstaltungsgeländes vor Veranstaltungsbeginn oder während Veranstaltungspausen verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit. Eine Rückerstattung des Kartenwertes vor oder während der Veranstaltung ist ausgeschlossen.

12.  Die Mitnahme von Foto-/Videokameras und sonstigen Bild- und Tonaufnahmegeräten ist grundsätzlich nicht gestattet. SLL kann Besuchern mit verbotswidrig mitgeführten Geräten den Eintritt verweigern bzw. derartige Geräte bis zum Ende der Veranstaltung einziehen. Ton-, Foto-, oder Videoaufnahmen, auch für den privaten Gebrauch, sind grundsätzlich untersagt. Missbrauch wird zivil- und strafrechtlich verfolgt.

13.  Gefährliche Gegenstände wie Gasbehälter, pyrotechnische Artikel, Fackeln, Waffen jeder Art sowie Gegenstände, die sich als Wurfgeschosse verwenden lassen (insbesondere Flaschen und Dosen), dürfen bei keiner Veranstaltung (insbesondere nicht bei Rock- und Popkonzerten) mitgebracht werden.

14.  Tonbandgeräte, Film-, Foto- oder Videokameras dürfen bei der Veranstaltung nicht mitgeführt oder betrieben werden. Aufnahmen jedweder Form sind untersagt - jeder Missbrauch wird strafrechtlich verfolgt.

15.  Der Eintrittskartenerwerber bzw. -inhaber nimmt Kenntnis davon, dass während der Veranstaltung Bild- und Tonaufnahmen von Seiten der Veranstalter jederzeit gemacht werden können, und genehmigt dies durch den Kauf der Eintrittskarte ausdrücklich. Er genehmigt ebenso, diese Bildaufnahmen über einen Sender auszustrahlen und Presseberichte im Printbereich.

16.  Trifft ein Kartenerwerber oder Karteninhaber erst nach dem Beginn einer Veranstaltung ein, verliert er bis zur nächsten Veranstaltungspause das Recht auf den auf der Karte ausgewiesenen Sitzplatz.

17.  Die Eintrittskarte verliert beim Verlassen des Veranstaltungsortes ihre Gültigkeit.
Bei Zuwiderhandlung gegen die Hallenordnung oder die Geschäftsbedingungen behält sich die SLL vor, Karteninhaber vom Veranstaltungsort zu verweisen bzw. ein grundsätzliches Hausverbot auszusprechen.

18.  Anmeldeschluß ist 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn. Eine Abendkasse ist vor Ort nicht vorhanden, d.h. es können keine Tickets am Veranstaltungstag gekauft werden. 

 

Stand: 2026